Beratungsstelle für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein
Viele Menschen kommen im Rahmen der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit engagiert und gut qualifiziert nach Schleswig-Holstein. Oft sind sie jedoch mit den hiesigen Arbeitsbedingungen und -rechten nicht vertraut. Wir unterstützen Sie!
Unsere Beratung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.
- Arbeitnehmer*innen, die im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei einem Schleswig-Holsteiner Arbeitgeber tätig sind,
- Entsandte Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber im Herkunftsland oder über Leiharbeitsfirmen nach Schleswig-Holstein kommen
- Selbständige aus anderen Staaten, die ein eigenes Gewerbe in Schleswig-Holstein betreiben möchten.
zu diesen Themen:
- Arbeitsrecht
- Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Urlaub)
- Kündigungsschutz
- Tarifliche Regelungen
- Lohn und Gehalt
- Arbeitnehmerentsendung
- Arbeitnehmerüberlassung
- und anderes mehr
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundrechten auf dem europäischen Binnenmarkt: Das sind der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Zahlungsströmen sowie der freie Verkehr von Personen. Alle EU-Bürger dürfen damit in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie die Angehörigen dieser Staaten arbeiten. Dies bedeutet, dass für eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich ist. Erwerbstätige aus anderen EU-Ländern dürfen keine Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmer*innen aus Deutschland erfahren.
Das Projekt "Beratungsstelle für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein" wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in Schleswig-Holstein.